Übertritt an die Realschule - Probeunterricht
Probeunterricht (nur 4. Jgst.): Vom 13. bis 15. Mai 2025 an der Realschule Landau
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Ausführliche Informationen zum Aufnahmeverfahren 2025 - Probeunterricht
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe Grundschule, die die Aufnahmebedingungen an die Realschule noch nicht erfüllen (Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis schlechter als 2,66), können sich einem dreitägigen Probeunterricht unterziehen (§ 3 Realschulordnung).
Der Probeunterricht findet in der Zeit vom Dienstag, 13. bis Donnerstag, 15. Mai 2025, jeweils von 08:00 bis ca. 11:30 Uhr statt.
Im Probeunterricht wird im Allgemeinen der Unterrichtsstoff der zuletzt besuchten Grundschulklasse geprüft. Dabei sind an den ersten beiden Tagen schriftliche Arbeiten in Deutsch und Mathematik anzufertigen, ebenso wird in beiden Fächern mündlich geprüft. Der Unterricht wird von Lehrkräften der Realschule durchgeführt.
Um sich ein Bild des schriftlichen Bereichs des Probeunterrichts machen zu können, haben Sie auf der Seite des Bayerischen Realschulnetzes www.realschulebayern.de/eltern/pruefungen/Probeunterricht die Möglichkeit Aufgaben aus den vergangenen Jahren einzusehen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich am Dienstag, 13. Mai 2024 bis spätestens 7:45 Uhr in der Eingangshalle der Staatlichen Realschule Landau, Pfarrer-Huber-Straße 17, 94405 Landau einfinden. Dort werden die Kinder von den Lehrkräften des Probeunterrichts in Empfang genommen.
Im Falle der Verhinderung aus zwingenden Gründen muss die Schule unbedingt rechtzeitig verständigt werden.
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Mitzubringen sind: Schreibblock, Schreibzeug mit Radiergummi, Bleistift, Spitzer und Lineal und Geodreieck.
Bitte geben Sie Ihrem Kind auch einen Imbiss und ein Getränk für die Pause mit.
Über das Ergebnis des Probeunterrichts werden Sie schriftlich benachrichtigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass telefonisch keine Auskunft erteilt werden kann.
Wichtige Hinweise!
Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in einem der beiden Fächer mindestens die Note 4 und im anderen Fach mindestens die Note 3 erzielt wurde.
Für Schülerinnen und Schüler, die den Probeunterricht nicht bestanden haben, dabei jedoch in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik jeweils die Note 4 erreicht haben, gilt folgende Regelung: Eine Aufnahme in die Realschule ist möglich, wenn die Erziehungsberechtigten dies beantragen (§ 2 Abs. 4 RSO).
Wir wünschen Ihrem Kind viel Erfolg.
Alfred Reithmeier, Schulleiter