Tablet-Klassen

+++ Letzte Aktualisierung: 16.07.2024, 15:30 Uhr +++

Wo stehen wir aktuell?

  • Der Schul-Onlineshop für die Bestellung der iPads mit Zubehör ist bis ca. Mitte Juli 2024 geöffnet: https://rs-lan.tabletklasse.de (Das Passwort haben Sie am 19.06.2024 per Elternbrief bekommen)
  • Der Förderzeitraum hat am 19.06.2024 begonnen, d. h. Sie können die iPads und das Zubehör jetzt bestellen.

Die nächsten wichtigen Termine

erste Schulwoche 2024/25

Ausgabe der im Schul-Onlineshop bestellten iPads mit Zubehör an die Schülerinnen und Schüler

ca. Mitte September 2024

Förderantrag für die staatliche Förderung von 350 € pro Gerät kann online unter dsdz.bayern.de gestellt werden.

 

Was müssen Sie als Eltern aktuell beachten?

Beschaffung des iPads mit Zubehör im Förderzeitraum

  • Mit Beginn des Förderzeitraum am 19.06.2024 können Sie das iPad mit Zubehör jetzt kaufen.
  • Der schuleigene Onlineshop ist ab sofort unter
    https://rs-lan.tabletklasse.de erreichbar.
    Bitte beachten: Das Passwort haben Sie per Elternbrief am 19.06.2024 erhalten.
  • Die staatliche Förderung von 350 € pro Gerät erhalten Sie nur, wenn:
    • Ihr Kind im Schuljahr 2024/25 eine der neu eingerichteten Tablet-Klassen besucht oder neu in eine bestehende Tablet-Klasse kommt.
    • das gekaufte iPad mit Zubehör den Mindestanforderungen der Schule (siehe unten) entspricht.
    • das iPad im Förderzeitraum gekauft wird (Beginn: 19.06.2024).

Wie geht es nach der Bestellung weiter?

  • Wenn Sie über den Schul-Onlineshop bestellt haben: Das iPad samt Zubehör wird direkt an die Schule geliefert und in der ersten Schulwoche im September an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.
  • Die Antragstellung für die staatliche Förderung von 350 € ist ab ca. Mitte September 2024 möglich. Wir informieren Sie früh genug, wenn es soweit ist.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie das iPad nicht im Schul-Onlineshop der Firma ACS kaufen?

  • Wenn Sie das iPad bzw. das Zubehör nicht im Schul-Onlineshop der Firma ACS kaufen, dann müssen bitte trotzdem eine sogenannte MDM-Lizenz (Verwaltungssystem für die iPads) im Schul-Onlineshop erwerben. Ohne diese Lizenz ist die Verwendung des iPads in der Tablet-Klasse nicht möglich.
  • In den ersten Wochen des neuen Schuljahres 2024/25 werden wir an einem Sammeltermin die extern beschafften iPads oder bereits vorhandene iPads in der Schule einsammeln und mit der Verwaltungssoftware bespielen. Bitte beachten Sie, falls zu diesem Zeitpunkt bereits Daten auf den Geräten sind: Die iPads werden dabei komplett gelöscht. Bitte achten Sie darauf, dass Sie vorher ggf. eine Datensicherung erstellen.

Mindestanforderungen für das iPad mit Zubehör

  • Apple iPad
    • 9. Generation oder neuer
    • mind. 64 GB Speicher
    • Bildschirmgröße mind. 10,2 Zoll
    • Neugeräte oder refurbished Geräte (gewerblicher Händler, mind. 1 Jahr Garantie) sind zulässig
    • Alter des Geräts am 19.06.2024 maximal 2 Jahre
  • Digitaler Eingabestift
    • Der digitale Stift muss kompatibel sein mit dem gekauften iPad und muss auch in der Schule einfach geladen werden können.
    • Neben den passenden Apple Pencils sind auch digitale Stifte von anderen Anbietern (z. B. Adonit, Tucano, Logitech) zulässig.
  • Schutzhülle
    • Das iPad muss sich in einer passenden Schutzhülle befinden.
    • Alternativ ist auch eine Schutzhülle mit integrierter oder anschließbarer Tastatur zulässig.
  • Verwaltung und Unterrichtsmanagement
    • Alle iPads in den Tablet-Klassen werden verbindlich in das Verwaltungssystem (MDM)  des Landkreises Dingolfing-Landau eingebunden.
    • Als Software zum Unterrichtsmanagement wird Apple Classroom in der Schule eingesetzt.

 

Sie haben finanzielle Probleme und brauchen Unterstützung?

  • Im schuleigenen Onlineshop der Firma ACS haben Sie die Möglichkeit der Ratenzahlung.
  • Sollte der Kauf des iPads für Sie finanziell aktuell nicht möglich sein, dann kommen Sie bitte auf uns zu. Wir finden sicher eine Lösung.
    Telefon: 09951 6902-0 (Sekretariat) oder per Mail an dip@rs-lan.info (RSK Franz Dippl)

Empfehlung für den Gerätekauf

Der einfachste und sicherste Weg der Beschaffung ist der Einkauf im schuleigenen Onlineshop der Firma ACS aus Ottobrunn bei München. Hier bekommen Sie alles aus einer Hand und das iPad ist bei Auslieferung sofort einsatzbereit. Auch die Verwaltungssoftware ist so bereits installiert und aktiviert.

Sie bekommen im Onlineshop den Apple Education Rabatt und zusätzlich nochmal 3 % bei Sofortkauf. Alternativ ist eine 0%-Finanzierung mit einer Laufzeit von 3 - 36 Monaten möglich. Auch bei Finanzierung sind Sie förderberechtigt.

Als Schule empfehlen wir Ihnen den Kauf der folgenden Zusammenstellung (Preisangaben berücksichtigen die 3% Schul-Rabatt - Rabatt ist nicht für alle Zahlungsarten verfügbar):

Je nach persönlicher Präferenz können Sie ggf. auch ein hochwertigeres iPad bzw. Zubehör kaufen. Um die staatliche Förderung beantragen zu können, müssen lediglich die Mindestanforderungen (siehe oben) erfüllt sein.

Überblick: Präsentation vom Informationsabend am 05.06.2024 an unserer Schule

Infoabend Tabletklassen 2024/25 von Franz Dippl

Häufig gestellte Fragen

Was geschieht nach dem nächsten Schuljahr bzw. nach der Schulzeit? Müssen wir das iPad dann zurückgeben?
Trotz staatlicher Förderung ist das iPad samt Zubehör voll und ganz Ihr Eigentum und kann auch privat genutzt werden. Zu beachten ist nur, dass die private Nutzung die schulische Nutzung des Geräts nicht beeinträchtigt, z. B. bzgl. freiem Speicher, nicht erlaubter Apps usw.

Ich möchte als Zahlungsart Finanzierung wählen. Bekomme ich trotzdem die staatliche Förderung von 350 €?
Ja, auch bei Finanzierung bekommen Sie die staatliche Förderung.

Wir möchten ein refurbished Gerät kaufen. Bekommen wir trotzdem die staatliche Förderung von 350 €?
Ja, auch der Kauf von refurbished Geräten ist förderfähig. Bitte beachten Sie, dass refurbished Geräte noch mind. 1 Jahr Garantie haben müssen und nur der Kauf von einem gewerblichen Händler förderfähig ist. Das Gerät muss den Mindestanforderungen (siehe oben) entsprechen.

Ich möchte das iPad woanders kaufen (nicht im Schul-Onlineshop von ACS). Was muss ich beachten?
Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine Rechnung haben, die auf den Namen eines Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin  in der Tablet-Klasse ausgestellt ist. Wenn Sie das iPad bzw. das Zubehör nicht im Schul-Onlineshop der Firma ACS kaufen, dann müssen bitte trotzdem eine sogenannte MDM-Lizenz (Verwaltungssystem für die iPads) im Schul-Onlineshop erwerben. Ohne diese Lizenz ist die Verwendung des iPads in der Tablet-Klasse nicht möglich. In den ersten Wochen des neuen Schuljahres 2024/25 werden wir an einem Sammeltermin die extern beschafften iPads oder bereits vorhandene iPads in der Schule einsammeln und mit der Verwaltungssoftware bespielen. Bitte beachten Sie, falls zu diesem Zeitpunkt bereits Daten auf den Geräten sind: Die iPads werden dabei komplett gelöscht. Bitte achten Sie darauf, dass Sie vorher ggf. eine Datensicherung erstellen.

Auf wen muss die Rechnung für das iPad bzw. das Zubehör ausgestellt sein?
Die Rechnung für das iPad bzw. das Zubehör muss auf einen Erziehungsberechtigten des Kindes, das nächstes Jahr die Tablet-Klasse besucht, ausgestellt sein.

Wann bekommen die Schüler die im Schul-Onlineshop bestellten iPads und wohin werden diese geliefert?
Die iPads werden direkt an die Schule geschickt und voraussichtlich in der ersten Schulwoche einsatzbereit samt bestelltem Zubehör an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

Was, wenn ein iPad kaputt geht?
Bitte beachten Sie, dass seitens der Schule keine Haftung für die iPads übernommen wird. Wir empfehlen Ihnen dringend eine Geräteversicherung (z. B.: 3 Jahre für 49 € beim iPad 10. Gen 64GB) für das iPad abzuschließen. Nähere Infos hierzu finden Sie im Schul-Onlineshop von ACS.

Wie werden die iPads geladen?
Es ist wichtig, dass die iPads einsatzbereit in die Schule mitgenommen werden, d. h. das Laden erfolgt am Besten über Nacht zuhause. Auch der digitale Stift sollte voll geladen in die Schule mitgebracht werden.

Gibt es Regeln für die Tablet-Klassen bzw. für die Nutzung digitaler Endgeräte an der Schule?
Ja, es gibt eine allgemeine Nutzungsordnung für digitale Endgeräte an unserer Schule.